natürlich kann unser "kleiner" Verein nicht nur von den Mitgliederbeiträgen existieren und daher sind auch wir auf jede Hilfe angewiesen.
Wir können leider nicht viel als Gegenleistung bringen, aber Werbung für die Unterstützung ist selbstverständlich. Ebenfalls können wir als anerkannter gemeinnütziger Verein ein Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen.
Natürlich sind auch andere Dienste möglich, wie z.B. zu besonderen Anlässen unser Böllerkommando antreten lassen, oder unser Vereinshaus für Festlichkeiten zur Verfügung stellen u.a.
Wir danken Euch auf jeden Fall für die genomme Zeit auf unserer Webseite und würden uns freuen, wenn Ihr uns mal besuchen würdet.
Korporativen Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V.
Am Flugplatz Postfach 1112
16353 Werneuchen
- nachstehend Verein genannt -
und
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- nachstehend Spendengeber genannt -
1.
Die Zuwendung (Spende) gilt ausschließlich der wirtschaftlichen Unterstützung zum Ausbau und der geplanten Erweiterung der Schießsportstätte auf dem Vereinsgrundstück.
2.
Die Einzahlung erfolgt über das nachstehende Geschäftskonto des Vereins
Bankverbindung Kontoinhaber: Korporative Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V. Sparkassen Barnim
BLZ 170 52 000
Konto-Nr. 3700329716
Verwendungszweck „Spende für Sportstätte Schützengilde und Namen“
oder
Barzahler gegen ausstellen einer Quittung und anschließender Einzahlung durch den Schatzmeister auf dem vorstehenden Vereinskonto.
3.
Der Spendengeber erhält zeitnah nach Eingang der Zuwendung (Spende) eine formgerechte Geldzuwendungsbescheinigung.
4. Der Spendengeber beabsichtigt bis zum ……….…………… einen Betrag
in Höhe von ………………… EURO dem Verein zu spenden.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Werneuchen, ……………………………………………………….
Ort, Datum
Korporative Schützengilde Werneuchen von 1848 e.V.